Hildener Allgemeine Turnerschaft von 1864 e. V.

Hildener Allgemeine Turnerschaft von 1864 e. V.

Einstimmig: Mitgliederversammlung stimmt für Beitragserhöhung

Die Mitgliederversammlung der Hildener AT hat auf der außerordentlichen Sitzung am 28.11.2022 einstimmig die Erhöhung der Vereinsbeiträge zum 01.01.2023 beschlossen.

Die stark gestiegenen Energiepreise, erhöhte Personal- und Übungsleiterkosten sowie steigende Zahlungen für den Sport- und Trainingsbetrieb haben die Erhöhung zwingend notwendig gemacht. Sportvereine sind Solidargemeinschaften, in denen das Miteinander und der Zusammenhalt untereinander enorm wichtig sind. Deshalb kam für den Vorstand nur eine flächendeckende Erhöhung für alle Mitglieder in Frage.

Die vom Vorstand vorgeschlagene Erhöhung des Vereinsbeitrages von 3,00 Euro pro Monat/Mitglied wurde einstimming angenommen (siehe hierzu Beitragsordnung „alt“ und Beitragsordnung „neu“).

Der Vorstand freut sich über das positive Ergebnis und sieht in der Beitragserhöhung das Fundament für eine erfolgreiche Zukunft des Vereins.

Beitragsordnung alt
Beitragsordnung Neu

Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre

8,00monatlich

Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre

11,00monatlich

Schüler*innen & Studierende bis 27 Jahre

8,00monatlich

Schüler*innen & Studierende bis 27 Jahre

11,00monatlich

Erwachsene

12,50monatlich

Erwachsene

15,50monatlich

Familien

25,00monatlich

Familien

30,00monatlich

Ehe- & Lebenspartner

21,00monatlich

Ehe- & Lebenspartner

25,00monatlich

Passive Mitgliedschaft

5,00monatlich

Passive Mitgliedschaft

6,00monatlich

Eltern-Kind-Turnen

17,50monatlich
  • Kind: 8,00 € + 4,50 €
  • Begleitperson: 5,00 €

Eltern-Kind-Turnen

20,00monatlich
  • Kind: 11,00 € + 3,00 €
  • Begleitperson: 6,00 €

Frequently Asked Questions (FAQ)

Beitragserhöhung

Die Mitgliederversammlung, das höchste Organ der Hildener AT, hat die Beitragserhöhung am 28.11.2022 einstimming beschlossen.
Wie viele Unternehmen und fast alle privaten Haushalte ist auch die Hildener AT von steigenden Kosten in nahezu allen Bereichen betroffen. Um die Qualität und Quantität der Sportangebote aufrechtzuerhalten, ist eine Anpassung der Beiträge dringend notwendig.
Nein, die Abteilungsbeiträge im HAT fit wurden bereits zum 01.09.2022 für alle Neumitglieder um 3,00 Euro erhöht. Zum 01.01.2023 bleiben die Beiträge dieser Neumitglieder gleich. Die Beiträge der Bestandsmitglieder im HAT fit werden zum 01.01.2023 um 3,00 Euro erhöht.
Ja, die Beiträge der Bestandsmitglieder, die schon vor dem 01.09.2022 im HAT fit Mitglied waren, werden zum 01.01.2023 um 3,00 Euro monatlich erhöht.
Nein, ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei einer moderaten Anpassung der Beiträge in Sportvereinen nicht.
Eine flächendeckende Erhöhung des Vereinsbeitrages gab es zuletzt zum 01.10.2013.