Kinderschutzkonzept

Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei interpersoneller Gewalt im Sport!

Turnwand mit Kletterseilen und Basketballkorb; Schrift: „Auf diesem Spielplatz darf Belästigung nicht rauf!“

Präambel

Der Schutz vor interpersoneller Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der sich auch der organisierte Sport aktiv stellen muss – und bereits stellt. Sportvereine sind keine geschützten Inseln: Gerade durch körperliche Nähe und emotionale Bindungen bietet das sportliche Umfeld Täter:innen potenziell attraktive Strukturen. Umso wichtiger ist es, dass das Thema „Gewalt im Sport“ nicht tabuisiert, sondern offen und entschlossen angegangen wird.

Sportvereine tragen eine klare Verantwortung, präventive und intervenierende Maßnahmen gegen interpersonelle Gewalt zu entwickeln, umzusetzen und fest in ihren Strukturen zu verankern. Nicht der Umstand, dass es zu Übergriffen kommen kann, schwächt einen Verein – sondern ein zögerlicher, undurchsichtiger oder inkonsequenter Umgang damit.

Die Hildener AT bezieht daher klar Stellung gegen jede Form von Gewalt im Sport. Wir kooperieren eng mit den zuständigen Fachstellen im Bereich Kindeswohl gemäß § 8a SGB VIII und setzen verbindliche Standards für den Umgang mit dem Thema in unserem Verein.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde auf Grundlage dieser Standards erstellt und enthält verbindliche Handlungsleitlinien zur Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport. Diese Leitlinien gelten für alle im Verein Aktiven – unabhängig von Funktion, Alter oder Einsatzbereich – und dienen als verbindlicher Orientierungsrahmen im täglichen Handeln.

Die Maßnahmen verstehen sich als Schutzbausteine für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie alle Mitarbeitenden der Hildener AT. Prävention und Intervention sind dabei als Querschnittsaufgaben zu verstehen, die in allen Bereichen des Vereinslebens berücksichtigt werden.

Eine geschulte Ansprechperson in der Geschäftsstelle steht allen Mitgliedern, Eltern sowie Mitarbeitenden beratend zur Seite. Der Schutz des Kindeswohls ist fest in unserer Vereinsarbeit verankert, und die beschriebenen Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Verdachtsfällen gelten für den gesamten Verein.

Das Schutzkonzept wird im Rahmen der Mitgliederversammlung im April 2025 offiziell verabschiedet.

Darüber hinaus bekennt sich die Hildener AT ausdrücklich zum zehnstufigen Aktionsprogramm des Landessportbundes NRW und der Sportjugend NRW zur Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport.

Handlungsleitlinien zum Umgang mit dem Thema „Interpersonelle Gewalt im Sport“ durch die Hildener AT

Schwimmbahnen mit Startblöcken; Schrift: „In diesem Planschbecken geht Verantwortung nicht unter!“

Das Schutzkonzept gliedert sich in die folgenden zehn Schwerpunkte:

  1. Leitgedanke/Aufklärungsarbeit
  2. Information und Beratung
  3. Qualifizierung
  4. Einstellungsgespräche
  5. Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen
  6. Vorgehen bei Verdachtsfällen und Konflikten
  7. Netzwerkarbeit
  8. Ehrenkodex im Sport
  9. Respektvoller Umgang
  10. Ansprechperson

Außerdem: Anhang

1. Leitgedanke/Aufklärungsarbeit

Bunte Linien auf orangem Tartanplatz; Schrift: „Auf diesem Spielplatz steht Vertrauen im Mittelpunkt!“

Die Hildener AT verpflichtet sich, ihre Übungsleiter:innen im Kinder- und Jugendbereich gezielt für die Wahrnehmung und Umsetzung von Kinderrechten zu sensibilisieren und sie in ihrer Rolle als Schutz- und Vertrauenspersonen zu stärken.

Der Verein setzt sich aktiv dafür ein, dass Kinder und Jugendliche Mitbestimmungsrechte erhalten – insbesondere durch die Einbindung in Ausschüsse und Gremien.

Als Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene stehen bei der Hildener AT verschiedene Ansprechpersonen zur Verfügung – darunter die/der Beisitzer:in Jugend, der Vorstand, die Geschäftsstelle sowie speziell geschulte Vertrauenspersonen.

Alle Abteilungen und Fachbereiche sind dazu angehalten, die Rechte von Kindern im Sport zu fördern, zu achten und dauerhaft zu schützen.

Darüber hinaus engagiert sich die Hildener AT für eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema „Prävention interpersoneller Gewalt im Sport“. Der Verein unterstützt seine Abteilungs- und Fachbereichsleitungen dabei, grundlegende Bausteine der Prävention und Intervention in ihrer jeweiligen Abteilung zu etablieren – mit dem Ziel, eine Kultur der Achtsamkeit und des respektvollen Miteinanders zu schaffen.

2. Information und Beratung

Die Hildener AT versteht sich als aktive Unterstützerin und Informationsquelle in allen Fragen rund um die Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport. Sie übernimmt Verantwortung für die Weitergabe relevanter Informationen und stellt Schulungs- sowie Aufklärungsmaterialien des Landessportbundes NRW (LSB) zur Verfügung.

Diese Materialien werden sowohl im Rahmen von Beratungsgesprächen als auch in der vereinsinternen Qualifizierungsarbeit eingesetzt. Darüber hinaus erhalten alle Übungsleiter:Innen die erforderlichen Unterlagen zur kostenfreien Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses, um den Prozess transparent und unkompliziert zu gestalten.

Die Hildener AT bietet verschiedene Beratungsangebote zum Thema „Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport“ in Form von:
o Informationsveranstaltungen
o Interne und externe Schulungen

Sie stellt folgende Informationsmaterialien zur Verfügung:
o einen Handlungsleitfaden für Übungsleiter:Innen und Abteilungsleiter:Innen
o den Ehrenkodex des LSB

3. Qualifizierung

Unsere Ansprechpartner:innen und Vertrauenspersonen haben erfolgreich an der Fortbildung „Prävention interpersoneller Gewalt im Sport“ teilgenommen und bilden sich kontinuierlich in diesem Bereich weiter, um einen sicheren und respektvollen Umgang im Sport zu fördern.

Die Hildener AT setzt nur Übungsleiter:Innen und Trainer:Innen ein, die das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt und den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW akzeptiert und unterschrieben haben.

4. Einstellungsgespräche

Der Vorstand des Hildener AT übernimmt als verantwortliches Gremium die persönliche Vorstellung aller zukünftigen haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter:innen, ehrenamtlich Tätigen sowie Honorarkräfte. Ziel ist es, die Werte, Standards und Zielsetzungen des Vereins im Bereich „Prävention interpersoneller Gewalt im Sport“ frühzeitig zu vermitteln.

Unsere Auswahl- und Einstellungsverfahren umfassen:

  • ein persönliches Kennenlerngespräch,
  • die Prüfung von Qualifikation, Motivation und Erfahrung,
  • die Information über die vereinsinternen Standards auf Grundlage des Ehrenkodexes,
  • den Hinweis auf die verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz sowie die Unterzeichnung des Ehrenkodexes vor Tätigkeitsbeginn,
  • eine ausführliche Ansprache und Erläuterung der Verfahrensregeln im Umgang mit interpersoneller Gewalt,
  • das Angebot gezielter Fortbildungsmaßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport.

5. Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen

Mann mit Brille spricht vor einer Gruppe, ein Flipchart ist im Hintergrund sichtbar.

Die Hildener AT stellt sicher, dass alle hauptberuflichen, ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeitenden, die in Kontakt mit Schutzbefohlenen oder erwachsenen Mitgliedern stehen, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ein verbindlicher interner Ablauf zur Einsichtnahme wurde etabliert und umfasst folgende Schritte:

Verfahren zur Einsichtnahme:

Information und Sensibilisierung:
Vorstand und/oder Abteilungsleiter:Innen informieren Bewerber:Innen bei Aufnahme einer Tätigkeit über die Grundsätze der „Prävention interpersoneller Gewalt“, erläutern den Ehrenkodex und fordern bis zum Dienstantritt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses an.

Beantragung:
Ein entsprechendes Antragsformular wird bereitgestellt und der betreffenden Person zur Beantragung beim zuständigen Bürgerbüro ausgehändigt.

Vorlage und Einsicht:
Das erweiterte Führungszeugnis ist dem Vorstand persönlich vorzulegen. Die Einsichtnahme erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und wird im Verwaltungsprogramm oder in einer geschützten Datei dokumentiert – inklusive Datum und Termin für die nächste Wiedervorlage.

Regelmäßigkeit:
Eine erneute Einsicht erfolgt alle 5 Jahre. Das Führungszeugnis darf bei der Einsichtnahme nicht älter als 4 Monate sein.

Ausnahmen:
In besonderen Fällen kann auch vor Ablauf der regulären Frist die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangt werden. Bei kurzfristigen Einsätzen – insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit – kann ersatzweise eine Selbstverpflichtungserklärung eingeholt werden. In diesem Fall ist eine schriftliche Zusicherung zur Nachreichung erforderlich, und die Einsichtnahme muss unverzüglich nach Vorlage erfolgen.

Ausschluss bei relevanten Einträgen:
Personen mit Einträgen nach § 72a Abs. 4 SGB VIII werden nicht eingesetzt. Auch bei anderen relevanten Straftaten oder auf begründete Entscheidung von Vorstand und Abteilungsleitung kann ein Einsatz ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird unter „Notizen“ im Verwaltungsprogramm vermerkt: „Wird nicht mehr für den Hildener AT eingesetzt.“ Die Gründe werden vertraulich vom Vorstand dokumentiert und sicher archiviert.

6. Vorgehen bei Verdachtsfällen und Konflikten

Die Hildener AT verpflichtet alle hauptamtlichen Mitarbeitenden, Honorarkräfte sowie ehrenamtlich Tätigen dazu, bei möglichen Verstößen gegen den Ehrenkodex nicht wegzusehen, sondern aktiv zu handeln. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ist frühzeitig fachliche und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen, und die zuständigen Leitungspersonen sind umgehend zu informieren. Der Schutz der potenziell betroffenen Person hat dabei stets oberste Priorität.

Handlungsleitfaden bei Verdacht auf interpersonelle Gewalt

  • Ruhe bewahren.
  • Der betroffenen Person (Kind, Jugendlicher oder Erwachsener) aufmerksam zuhören, Glauben schenken und sie bestärken.
  • Eigene Emotionen reflektieren und – wenn nötig – zurückstellen.
  • Keine überstürzten Handlungen setzen und keine Versprechen geben, die nicht eingehalten werden können.
  • Der betroffenen Person mitteilen, dass man sich als Übungsleiter:in oder Verantwortliche:r Hilfe holen wird.
  • Geschehnisse, Aussagen und Beobachtungen sachlich und zeitnah schriftlich dokumentieren.
  • Die Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Kontakt zu einer Vertrauensperson im Verein oder zur Geschäftsstelle der Hildener AT aufnehmen.

Vertrauenspersonen der Hildener AT:
Sarah Vivian Klaffl und Julian Hein
Zu den Vertrauenspersonen

Beim weiteren Vorgehen sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Entwicklungsstand und kultureller Hintergrund zu berücksichtigen.

  • Entscheidungen über das weitere Vorgehen werden nicht über den Kopf der betroffenen Person hinweg getroffen – insbesondere keine Strafanzeige ohne Rücksprache.
  • Keine Informationen werden an die mutmaßlich beteiligten Personen weitergegeben.
  • Bei gravierenden Grenzverletzungen werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert.
  • Gemeinsam mit der betroffenen Person wird geeignete professionelle Hilfe gesucht.
  • Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten – auch der verdächtigten Person – ist jederzeit zu wahren.

Vorgehen im akuten Notfall

Befindet sich ein Kind oder Jugendlicher in einer akut bedrohlichen Situation, ist sofort der Kindernotdienst oder das Jugendamt zu kontaktieren. Parallel ist die Vertrauensperson der Hildener AT zu informieren.

Bei einem akuten Fall von Gewalt oder Vergewaltigung:

  • Umgehend eine:n (Not-)Arzt/Ärztin verständigen.
  • Nur mit Einwilligung der betroffenen Person kann zusätzlich die Polizei hinzugezogen werden.
  • Die Erstversorgung und eine mögliche Beweissicherung sind dabei sicherzustellen.

Umgang mit telefonischen Meldungen

Geht bei der Hildener AT eine telefonische Mitteilung über einen Verdacht oder Vorfall im Bereich interpersoneller Gewalt ein, wird dies in einem vorgesehenen Gesprächsprotokoll erfasst und gespeichert. Anschließend erfolgt die Weiterleitung des Protokolls an die zuständige Ansprechperson des Vereins zur weiteren Bearbeitung.

7. Netzwerkarbeit

Die Hildener AT verpflichtet sich zur aktiven Zusammenarbeit mit lokalen Fachinstitutionen, die im Bereich Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt tätig sind. Ziel ist die kontinuierliche Weiterentwicklung von Handlungsansätzen sowie die Mitwirkung an themenbezogenen Veranstaltungen und Netzwerken.

In Hilden kooperiert die Hildener AT mit Einrichtungen, die im Rahmen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII tätig sind.

Darüber hinaus pflegt der Verein einen engen Austausch mit den lokalen Anlauf- und Beratungsstellen (siehe Anhang) und nutzt deren Expertise bei Unsicherheiten, Verdachtsfällen oder Fragen rund um das Thema interpersonelle Gewalt im Sport.

8. Ehrenkodex im Sport

Landessportbund NRW Logo auf weißem Hintergrund

Der Ehrenkodex des Landessportbundes NRW ist eine verbindliche Selbstverpflichtung für alle im Sport tätigen Personen und ein zentrales Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention interpersoneller Gewalt im Sport.

Er enthält klare Verhaltensgrundsätze im respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, zu deren Einhaltung sich alle Unterzeichnenden verpflichten.

Ab dem Jahr 2025 ist die Unterzeichnung und aktive Befolgung des Ehrenkodexes für alle Mitarbeiter:Innen, Übungsleiter:Innen und Trainer:Innen der Hildener AT verpflichtend.

Ehrenkodex

9. Respektvoller Umgang

Die Hildener AT verpflichtet sich zu einer kontinuierlichen Reflexion des eigenen Handelns – mit dem Ziel, eine gewaltfreie Atmosphäre zu fördern und ein respektvolles Miteinander aktiv zu leben. Der Kinder- und Jugendschutz wird regelmäßig in den Gremien und Arbeitskreisen des Vereins thematisiert und als fester Bestandteil der Vereinsarbeit verstanden.

10. Ansprechpersonen - Vertrauenspersonen

Kinder und Erwachsene legen ihre Hände in einem Kreis zusammen, symbolisieren Zusammenarbeit und Gemeinschaft.

Die Hildener AT verpflichtet sich, mehrere Ansprechpersonen für den Bereich „Prävention interpersoneller Gewalt im Sport“ zu benennen. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sind klar definiert und transparent kommuniziert, sodass sich jede:r – unabhängig von Funktion oder Alter – bei Verdachtsfällen, Fragen oder akuten Situationen vertrauensvoll an sie wenden kann.

Wichtig: Die Arbeit mit Betroffenen, die Beratung von Täter:Innen, therapeutische Maßnahmen oder Ermittlungen gehören nicht zum Aufgabenbereich der Ansprechpersonen. Diese Tätigkeiten obliegen ausschließlich ausgebildeten Fachkräften und professionellen Stellen.

Aufgabenbereich der Ansprechpersonen

Kontaktaufnahme und Unterstützung bei:

  • konkreten oder vagen Verdachtsmomenten
  • allgemeinen Fragen zur Thematik
  • konkreten Fällen von interpersoneller Gewalt
  • Für folgende Gruppen:
  • ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende sowie Honorarkräfte der Hildener AT
  • Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte
  • externe Fachkräfte oder Institutionen, die Hinweise auf mögliche Täter:Innen im Umfeld erhalten

Im Krisenfall organisieren die Ansprechpersonen:

  • die Einbindung einer Fachberatungsstelle zur Beratung des weiteren Vorgehens und ggf. zur Abklärung eines Verdachts
  • die Weitervermittlung professioneller Hilfe für betroffene oder ratsuchende Personen
  • die Information relevanter Verantwortlicher im Verein, z. B. des Vorstands (falls erforderlich)
  • das Herbeiführen fundierter Entscheidungen über nächste Handlungsschritte
  • die sachliche Dokumentation von Anfrage und Verlauf

Weitere Aufgaben der Ansprechpersonen

  • Aufbau und Pflege eines Netzwerks zu Fach- und Beratungsstellen sowie aktive Teilnahme an regionalen Netzwerktreffen
  • regelmäßige Fortbildungen im Bereich Prävention interpersoneller Gewalt im Sport
  • Einbringung des Themas in vereinsinterne Aus- und Fortbildungen
  • im Falle sexualisierter Gewalt innerhalb des Vereins: gemeinsame Anzeigeerstattung mit dem Vorstand

Weitere Ansprechpartner

Der Kinderschutzbund Ortsverband Hilden/Haan e.V.
Schulstr. 44
40721 Hilden
Telefon: 02103 54853
E-Mail: info@dksb-hildenhaan.de

Jugendamt Hilden
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Telefon: 02103 72535
E-Mail: jugendamt@hilden.de

Präventionsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Telefon: 02103 721288
E-Mail: praevention@hilden.de

Kontakt
Geschäftsstelle

Hildener Allgemeine
Turnerschaft von 1864 e. V.

Am Holterhöfchen 22
40724 Hilden

02103 / 29 59-10
info@hildener-at.de

Kontakt aufnehmen

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle:
Mo.-Do.: 09:00-13:00 Uhr
Mi.: 16:00-18:00 Uhr
Fr.: geschlossen

Fitnessstudio:
Mo.-Fr. 08:00-22:00 Uhr
Sa./So. 09:00-18:00 Uhr
Feiertags: 09:00-15:00 Uhr

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