Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Um Mitglied in der Hildener AT zu werden, füllst Du unseren Aufnahmeantrag aus. Das funktioniert ganz bequem auf unserer Website. Natürlich bekommst Du auch einen klassichen Aufnahmeantrag aus Papier in der Geschäftsstelle, im HAT fit oder von den Abteilungsleitungen. Den ausgefüllten Antrag kannst du im HAT fit oder in der Geschäftsstelle abgeben oder uns per E-Mail schicken . Alternativ kannst Du auch einfach unseren ausfüllbaren PDF-Aufnahmeantrag online ausfüllen und an uns schicken.
Die Mitgliedschaft läuft, bis sie gekündigt wird, oder durch Ausschluss oder Tod endet. Eine Kündigung ist zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) mit sechs Wochen Frist möglich. In den Bereichen „HAT fit“ und „Fitness & Aerobic“ gibt es zunächst eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
Die Kündigung muss in Textform an die Vereinsadresse geschickt werden. Sie ist jeweils zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) mit sechs Wochen Frist möglich. In den Fachbereichen „Fitnessstudio HAT fit“ und „Fitness & Aerobic“ gilt zunächst eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
Für die Mitgliedschaft im Verein ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise eingezogen. Trittst du im laufenden Quartal bei, buchen wir den Beitrag erstmalig zum 1. des folgenden Monats ab.
Bitte teile uns Änderungen deiner persönlichen Daten – wie Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse oder beitragsrelevante Angaben – zeitnah mit. Das geht ganz einfach über unser Online-Formular auf der Website oder per E-Mail an den Verein. Nachteile oder Schäden durch nicht gemeldete Änderungen trägst du bzw. musst du ersetzen.